BAFA-FÖRDERUNG

Sichern Sie sich Ihre Förderung, bis zu 30% Ihrer Investitionskosten werden erstattet. 
BAFA-FÖRDERUNG 2015 BEI UMRÜSTUNG AUF LED

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und maximal 100 Millionen Euro Jahresumsatz
Das Investitionsvolumen für die neue LED Beleuchtung muss zwischen 2.000 Euro und 30.000 Euro liegen, einschließlich der dadurch entstehenden Kosten für Planung und Installation.

Bereits vor der Umstellung auf LED Technik sollten Unternehmen die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen, rückwirkend ist keine Förderung mehr möglich. 
Sollte ein Antrag auf BAFA-Förderung Erfolg haben, werden bei kleinen und mittleren Unternehmen 30 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Bei größeren (sonstigen) Unternehmen sind es 20 %.
Mit der Umstellung von konventionellen Beleuchtungssystemen auf die effiziente LED Technik kann Ihr Unternehmen also viel Energie und damit bares Geld sparen, einen Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie staatliche Förderung durch das BAFA erhalten.

Sprechen Sie mit uns, wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot.

Informationsbroschüre

BAFA Antragsformulare

Richtlinienänderung 2015
Änderungen bei den Einzelmaßnahmen
LED-Beleuchtung:
Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015.
Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen.
Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.